Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Warum baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)?

Der wesentliche Unterschied der BQÜ und der (End-)Abnahme besteht darin, dass teils gravierende und kostenintensive Mängel/Schäden präventiv durch die BQÜ bereits in der Planung, Vorbereitung und Ausführung verhindert werden können.

Auftretende kleine Probleme werden beseitigt bevor sie  zu echten großen Problemen werden können. Daher ist es in jedem Fall ratsam sich für die baubegleitende Qualitätsüberwachung zu entscheiden, deren Umfang und somit auch der Kostenrahmen durch den Bauherren bestimmt wird. Vielfach werden die Kosten der BQÜ im Vertrauen auf die Bauschaffenden als nicht erforderlich angesehen und angenommen, dass diese Kosten besser für eine höherwertige Endausstattung eingeplant werden.

In unserer langjährigen Praxis haben wir bei vielen Bau- und Sanierungsmaßnahmen, selbst bei kleinen Objekten, Mängel- und Schäden in 7-stelliger Kostenhöhe feststellen können, die in verschiedenen Fällen zur völligen Zahlungsunfähigkeit des Bauherren geführt haben. Neben der Beauftragung qualifizierter Handwerker sollte daher bei jeder Baumaßnahme eine baubegleitende Qualitätsüberwachung eingeschaltet werden.

Was leistet BQÜ?

Vorbeugen ist wirtschaftlicher als Nachbessern.

Bauen ist Substanz. Für Leben, Ruf und Existenz. Deshalb steht den verschiedenen Einzelinteressen von Bauherren, Vermittlern und Bauausführenden ein gemeinsamer Anspruch: Qualität, die hält, was alle sich und anderen versprechen.

Durch die Komplexität von Bauprojekten wird die Konzentration auf Fehler- und Mängelwahrscheinlichkeiten oft vernachlässigt.

Die Baubegleitende Qualitätsüberwachung bewirkt eine aktive Integration der am Bau Beteiligten in das Baugeschehen zur Erreichung einer optimalen Projektqualität:

  • Mängelvermeidung durch Überwachung der Planung und Bauausführung
  • Risiko- und Problemminimierung mittels Darlegung vermeidbarer Mängel
  • Neutrale Qualifikationsnachweise durch Dokumentation der Ausführungsqualität
  • Nachhaltige Verbesserung des Bauablaufs und -ergebnisses (z.B. Wertbeständigkeit)
  • Ergänzende Beratung der Planungsbeteiligten bei Verwendung neuer Baumaterialien und Arbeitsmethoden

BQÜ Schritt für Schritt 

Organisation - Hinweise - Tipps - Baustellenbegehungen - Nachweise - Dokumentation

Die gesamte Baubegleitende Qualitätsüberwachung erfolgt auf der Grundlage des folgenden Qualitätsmanagement-Standards:

  • Gesamte Abwicklung eigenverantwortlich durch freiberuflich tätige, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
  • Einschaltung qualifizierter Fachkollegen bei unterschiedlichen Fachbereichen innerhalb eines Auftrags
  • Einsatz von praxisbewährten Abwicklungsunterlagen

Verschiedene Stufen der BQÜ

  1. Individuell bauprojektbezogene Erstellung des BQÜ-Plans durch den Sachverständigen
    • Sammlung und Zuordnung der Projektplanungsdaten
    • Festlegung der Prüfkriterien bezogen auf Gewerke gemäß VOB/C und auf Ausführungszwischenstände
    • Festlegung der Prüfzeitpunkte
  1. Vorstellung und Abstimmung des BQÜ-Plans mit Baubeteiligten
    • Bekanntgabe der Prüfkriterien
    • Auswahl der Teilnehmer an den Prüfterminen
  1. Planung und Baubeschreibung
    • Überprüfung der Planung und Baubeschreibung sowie Aufzeigen der Schnittstellenprobleme
    • Überprüfung der Leistungsverzeichnisse auf Schnittstellenprobleme
  1. Bauausführung
    • Prüfung auf der Baustelle in Gegenwart der Baubeteiligten, Hinweise zur Vermeidung sich abzeichnender Ausführungsmängel
    • Aufzeigen, protokollieren und dokumentieren der erreichten Ausführungsqualität
    • Mitteilung an Auftraggeber mit Empfehlungen zur Veranlassung der Mängelbeseitigung
  1. Baufertigstellung
    • Abschluss-Protokoll-Dokumentation

BQÜ für Finanzierungsinstitute

Banken - Bausparkassen - Versicherungen

Finanzierungsinstitute fordern neben der betriebswirtschaftlichen Risikoanalyse auch eine technische Absicherung durch Baubegleitende Qualitätsüberwachung und Qualitätsprüfung der finanzierten Bauprojekte.

Neben der eigenen Absicherung können somit Finanzierungsinstitute die Erwartungen ihrer Kunden, nämlich einwandfreie Objekte zu finanzieren und zu vermitteln, erfüllen.

Im Schadensfall berufen sich die Kunden auf die Kompetenz des Finanzierungsinstitutes, auf das darin gesetzte Vertrauen und die daraus abgeleitete, vermeintliche Mitverantwortung.

Anspruch der Finanzierungsinstitute

BQÜ-Überwachungsstandard

  • Risikominderung
  • Investitionssicherung/Kreditsicherung
  • Budget-Sicherung
  • Wertbeständigkeit
  • Qualitätssicherung
  • Vermeidung von Fehlplanungen

BQÜ für Bauherren

Private Bauherren - Behörden - Verbände - Handel - Industrie - Gewerbe

Für viele private Bauherren ist das "Glück" oder "Pech" mit dem Eigenheim einer der nachhaltigsten Faktoren für das allgemeine Lebensgefühl und die wirtschaftliche Existenz.

Im gewerblichen Bereich sind die Objekte Grundlage oder zumindest Ergänzung der Existenz. Die Außenwirkung sowie die realisierbare Produktivität beeinflussen den Unternehmenserfolg. Mögliche Bau- und Objektprobleme prägen das Vertrauen potenzieller Kunden in die Produkte und Dienstleistungen der Bauherren.

Anspruch des Bauherren

BQÜ-Überwachungsstandard

  • Kompetente Beratung
  • Vermeidung von Fehlplanungen
  • Solider Repräsentationswert
  • Größtmögliche Mängelfreiheit
  • Niedrige Unterhaltskosten
  • Geringe Umweltbelastung
  • Solide Wirtschaftlichkeit
  • Wertbeständigkeit